Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 FeV
Erarbeitung von Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstöße
Vier Sitzungen in drei Wochen
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Damit gelten die Eignungsmängel als ausgeräumt.