Besonderes Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger - ALFA
gemäß § 2b Abs. 2 Satz 2 StVG und § 36 FeV
Teilnahmevoraussetzungen:
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Sie sind als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und
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Sie haben von der Fahrerlaubnisbehörde die Auflage erhalten, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.
Kursziele:
Erarbeitung von Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte
Kursablauf:
Drei Sitzungen innerhalb von zwei bis vier Wochen
Teilnahmebescheinigung:
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Besonderes Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer mit hohem Punktestand - ALFA
gemäß § 4 Abs. 8 StVG und § 43 FeV
Teilnahmevoraussetzungen:
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Sie haben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister unter anderem durch (mindestens) eine Alkohol- oder Drogenauffälligkeit gesammelt.
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Sie wollen freiwillig bei einem Stand von unter 14 Punkten an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.
Wenn Sie höchstens 8 Punkte haben, können Sie 4 Punkte abbauen,
beim Stand von 9 bis 13 Punkten können Sie 2 Punkte abbauen.
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Sie haben bei mindestens 14 Punkten von der Fahrerlaubnisbehörde die Auflage erhalten, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.
Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.
Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der
Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.
Kursziele:
Erarbeitung von Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte
Kursablauf:
Drei Sitzungen innerhalb von zwei bis vier Wochen
Teilnahmebescheinigung:
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.