Die Begutachtung hat ergeben, dass zwar noch Eignungsmängel bestehen, diese aber durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV behoben werden können. Die Fahrerlaubnisbehörde muss der Kursteilnahme zustimmen.
Enthält Ihr Gutachten eine solche Kursempfehlung, müssen Sie also nur noch:
Dann steht in der Regel der Neuerteilung Ihres Führerscheins nichts mehr im Wege.
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV gibt es für: