Home  Kontakt  Sitemap  
Suche 

Kursempfehlung (§ 70 FeV) im Gutachten

Die Begutachtung hat ergeben, dass zwar noch Eignungsmängel bestehen, diese aber durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV behoben werden können. Die Fahrerlaubnisbehörde muss der Kursteilnahme zustimmen.

Enthält Ihr Gutachten eine solche Kursempfehlung, müssen Sie also nur noch:

  • Die Zustimmung bei Ihrer Führerscheinstelle einholen
  • Sich zum Kurs anmelden
  • Am Kurs teilnehmen
  • Die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen

Dann steht in der Regel der Neuerteilung Ihres Führerscheins nichts mehr im Wege.

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV gibt es für:

Telefonische Beratung

Sie haben noch Fragen? –
Rufen Sie uns an!
Mo - Do 8.00 - 19.00 Uhr
Fr 8.00 - 18.00 Uhr
unter
Tel. 0180 / 2 31 94 94
(6 ct./Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom)

Impressum  Datenschutz