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Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer - IRaK


Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 FeV

Teilnahmebedingungen:

  • MPU nach Alkoholauffälligkeit(en)
  • Gutachten mit Kursempfehlung 
  • Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde liegt vor

Kursziele:

Erarbeitung von Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger Alkoholfahrten

Kursdauer:

Vier Sitzungen in drei Wochen

Teilnahmebescheinigung:

Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Damit gelten die Eignungsmängel als ausgeräumt.

Telefonische Beratung

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unter
Tel. 0180 / 2 31 94 94
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