Home  Kontakt  Sitemap  
Suche 

MPU – Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Dieses muss von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erstellt werden, die bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert ist.

Häufigste Gründe, die zur Anordnung einer MPU führen, sind:

  • Alkoholauffälligkeit mit 1,6 Promille oder mehr
  • wiederholte Alkoholauffälligkeit (auch mit kleinen Promillewerten!)
  • Drogenauffälligkeit
  • wiederholte schwerwiegende Verkehrsauffälligkeiten
  • wiederholte Auffälligkeiten während der Probezeit

Die BASt veröffentlicht jährlich statistische Berichte über die Ergebnisse von Begutachtungen
(vgl. www.bast.de > Presse > Pressemitteilungen).

  • Begutachtungsergebnisse 2005
  • Begutachtungsergebnisse 2006
  • Begutachtungsergebnisse 2007
  • Begutachtungsergebnisse 2008
  • Begutachtungsergebnisse 2009

Grundlagen zur MPU:

Telefonische Beratung

Sie haben noch Fragen? –
Rufen Sie uns an!
Mo - Do 8.00 - 19.00 Uhr
Fr 8.00 - 18.00 Uhr
unter
Tel. 0180 / 2 31 94 94
(6 ct./Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom)

Impressum  Datenschutz