Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Dieses muss von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erstellt werden, die bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert ist.
Häufigste Gründe, die zur Anordnung einer MPU führen, sind:
Die BASt veröffentlicht jährlich statistische Berichte über die Ergebnisse von Begutachtungen
(vgl. www.bast.de > Presse > Pressemitteilungen).