Die AFN bietet seit 40 Jahren kompetente und seriöse Hilfe bundesweit bei folgenden Problemen:

Entzug der Fahrerlaubnis oder drohender Verlust durch Alkohol oder Drogen am Steuer, Maßnahmen zum Abbau von Punkten in Flensburg und natürlich die Vorbereitung auf die MPU.

Unsere verkehrspsychologischen Angebote sind zwei Zielen verpflichtet:

  • Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer
  • Wiedergewinnung von Lebensqualität durch Mobilität für den einzelnen verkehrsauffälligen Kraftfahrer

Unsere Stärken sind die langjährige Erfahrung, verkehrspsychologisch hoch qualifizierte Berater und unsere Präsenz in vielen deutschen Städten. Die Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt uns in unserer Arbeit. 

Destatis legt Zahlen über E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden vor

E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Nun hat das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals die Unfallzahlen aus drei Quartalen einschließlich der Sommersaison (Januar bis September 2020) vorgelegt.

Demnach registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 1.570 Unfälle mit den „Elektrokleinstfahrzeugen“, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Insgesamt wurden 7 E-Scooter-Nutzende getötet sowie 269 schwer und 1.096 leicht verletzt. Destatis zieht zum Vergleich die Unfallbilanz mit Fahrrädern heran: Im selben Zeitraum hat die Polizei deutschlandweit rund 73.293 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrer/innen beteiligt waren; 351 von ihnen kamen dabei ums Leben, 14.128 wurden schwer und 59.633 leicht verletzt.
Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle, so das Amt. Allerdings werde sich zeigen, ob das so bleibt. Im o.g. Zeitraum jedenfalls stieg die Anzahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden deutlich an: Gab es im 1. Quartal 2020 noch 252 Unfälle mit Personenschaden, so waren es im 2. Quartal bereits 417 und im dritten sogar 901; hier wurden 4 Menschen getötet sowie 145 schwer und 627 leicht verletzt.
Zur Erinnerung: Nutzer/innen von E-Scootern müssen, so weit vorhanden, auf Fahrradwegen oder Schutzstreifen fahren. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Quelle: Destatis-Pressemitteilung vom 7.1.2021


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