Die AFN bietet seit 40 Jahren kompetente und seriöse Hilfe bundesweit bei folgenden Problemen:

Entzug der Fahrerlaubnis oder drohender Verlust durch Alkohol oder Drogen am Steuer, Maßnahmen zum Abbau von Punkten in Flensburg und natürlich die Vorbereitung auf die MPU.

Unsere verkehrspsychologischen Angebote sind zwei Zielen verpflichtet:

  • Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer
  • Wiedergewinnung von Lebensqualität durch Mobilität für den einzelnen verkehrsauffälligen Kraftfahrer

Unsere Stärken sind die langjährige Erfahrung, verkehrspsychologisch hoch qualifizierte Berater und unsere Präsenz in vielen deutschen Städten. Die Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt uns in unserer Arbeit. 

Schärfere Ahndung illegaler Autorennen, Handynutzung und Behinderung von Rettungskräften

Der Bundesrat billigte am 22. September die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Ahndung von Verkehrsdelikten, die in der letzten Zeit häufig Thema der Tagespresse waren.

Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen stellen ab sofort eine Straftat - und nicht mehr nur eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit - dar. Demnach wird künftig, wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft; auch der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, ist bereits strafbar. Werden schwere Personenschäden verursacht, sind künftig bis zu zehn Jahre Haft möglich. Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden. Das Veranstalten illegaler Autorennen wird darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Gleichzeitig stimmte der Bundesrat weiteren neuen Verordnungen zu:
- Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus sollen generell bei Verstößen gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, höhere Bußgelder verhängt werden.  
-  Ein neues Handy-Verbot enthält eine Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder.

Mitteilungen in PLENUM-kompakt:
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Kaufmännische Mitarbeiter*in (m/w/d) gesucht

Für die Geschäftsstelle Köln suchen wir ab sofort kaufmännische Mitarbeiter*in (m/w/d). Weitere Informationen finden Sie hier.

Freie Mitarbeit für Psychologinnen und Psychologen

Für die Durchführung unserer individualpsychologisch orientierten Beratungs- und Rehabilitationsangebote suchen wir Psychologinnen und Psychologen (Diplom oder Master) bundesweit auf der Basis freier Mitarbeit (hier: nähere Informationen).

 

Verkehrspsychologische Ausbildung & Fortbildung

AFN bietet Psychologinnen und Psychologen (Diplom oder Master) die Möglichkeit, eine qualifizierte verkehrspsychologische Ausbildung mit individualpsychologischer Ausrichtung zu absolvieren.

Wir veranstalten regelmäßig Fortbildungen: zum Beispiel Fortbildungstage oder regionale Termine zum Fachaustausch.