Fahrverbot vermeiden
Ihnen droht wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Fahrverbot, da entsprechend Straßenverkehrsgesetz und Bußgeldkatalog ein Fahrverbot in Betracht kommt oder von der Bußgeldstelle der Ordnungsbehörde angeordnet werden muss.
In den Entscheidungen vieler Gerichte zeigt sich neuerdings die begrüßenswerte Tendenz, das Bemühen der Betroffenen zur Vermeidung eines Fahrverbots dadurch zu honorieren, dass sie an einer verkehrserzieherischen Maßnahme teilnehmen. Je nach Lage des Falls sehen Gerichte von der Anordnung eines Fahrverbots ab, wenn Sie z.B. an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Wenn Sie diese mögliche Chance wahren und für sich prüfen lassen möchten, ob sie für Sie in Frage kommt, nehmen Sie möglichst frühzeitig, d.h. direkt nach dem Verkehrsdelikt, Kontakt mit uns auf. Erkundigen Sie sich bei uns nach der weiteren Vorgehensweise, Terminen und Kosten.
Zwei Varianten
Einzelmaßnahme
Je nach Auflage des Gerichts nehmen Sie an 1 bis 3 Einzelgesprächen teil. Die erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie zur Vorlage bei Gericht von uns bescheinigt.
Kurs
Bei gravierenderen Verstößen z. Bsp. gegen § 24 a StVG nehmen Sie an einer Gruppenmaßnahme teil. Diese umfasst drei Termine in einem Zeitraum von zwei Wochen. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht.
Informieren Sie sich in unserem
Ratgeber zum Thema Fahrverbot vermeiden
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Wie können Sie sich anmelden?
Rufen Sie eine AFN-Geschäftsstelle an:
Köln (0221) 94 38 96 60
Bremen (0421) 32 76 76
Dresden (0351) 8 48 87 25
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