Nach den Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Europa mit einem Pro Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 11 Litern/Jahr der Kontinent mit dem höchsten Alkoholkonsum. Deutschland lag mit 12 Litern sogar über dem Durchschnitt; erst seit 2010 ist eine Stagnation des Konsums festzustellen.
EU-weiten Umfragen zufolge wird das Fahren unter Alkoholeinfluss immer noch als ein sehr großes Sicherheitsproblem angesehen. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind zwischen 19 und 28 % aller Verkehrstoten auf alkoholbedingte Unfälle zurückzuführen. Als positiv kann gewertet werden, dass insgesamt die Zahl der alkoholbedingten Unfälle seit 2001 kontinuierlich abnimmt. Allerdings verläuft die Entwicklung nicht einheitlich: Während in Deutschland lediglich 9 % der Verkehrstoten auf Unfälle mit Alkoholeinwirkung zurückzuführen sind, steigt deren Anzahl in Großbritannien, Belgien, Polen und Rumänien.
Bisher gibt es in der EU keinen einheitlichen Alkoholgrenzwert, da die EU in diesem Bereich über keine legislative Kompetenz verfügt. In einer Empfehlung aus dem Jahr 2001 unterstützt die EU ein absolutes Alkoholverbot und schlägt vor, dass die Mitgliedsländer sich zumindest auf einen Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol festlegen.
Obgleich die EU-Bürger Alkohol im Straßenverkehr als großes Sicherheitsproblem ansehen, sind laut einer Befragung mehr als 70 % der Ansicht, dass sie auch noch nach „ein bis zwei Drinks“ fahren können. Durchschnittlich kannten nur 27 % der Befragten den gesetzlich zulässigen Alkohol-Grenzwert in ihrem Land. 36 % gaben eine falsche Antwort, 37 % kannten den Grenzwert überhaupt nicht.
Ebenso wie der Alkoholgrenzwert wird auch die Höhe der Bußgelder auf nationaler Ebene festgelegt. Die niedrigsten Sätze haben Griechenland und Kroatien (weniger als 100 €), Großbritannien, Malta, Dänemark und Schweden rangieren mit mehr als 1000 Euro am oberen Ende der Skala.
Generell ergibt sich hinsichtlich der Ermittlung und Sammlung von Daten europaweit ein unvollständiges Bild, da die angewandten Methoden und Verfahren unterschiedlich sind. Auch hier wäre eine Angleichung wünschenswert und sinnvoll.
Quelle: DVR Presseseminar „Geeignet und fahrtüchtig“ vom 3. Juni 2015