Die medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bietet der Straßenverkehrsbehörde eine Grundlage für die Entscheidung, ob dem Klienten je nach Prognosestellung die Fahrerlaubnis (wieder) erteilt bzw. belassen wird oder nicht (positives oder negatives Gutachten). Bei einigen Anlassgruppen kann der Klient zwar negativ begutachtet, jedoch auch als nachschulungsfähig eingestuft werden und nach der Teilnahme an einem entsprechenden Kurs gemäß § 70 FeV die Fahrerlaubnis wiedererlangen.
Die Gesamtzahl der Begutachtungen im Jahr 2014 hat sich mit gut 91.500 um rund 3,5% gegenüber dem Vorjahr verringert. Damit setzte sich der insgesamt rückläufige Trend der Begutachtungszahlen fort (zum Vergleich 1999: über 130.000). Er beruht insbesondere auf den gut 5%igen Rückgängen der Begutachtungen mit Alkohol-Fragestellungen, die zusammen knapp die Hälfte aller Begutachtungsanlässe stellen (1999 noch deutlich über 60%), sowie der Begutachtungen aufgrund von Verkehrsauffälligkeiten. Leicht zugenommen haben dagegen Untersuchungen mit dem Anlass „Betäubungs- und Medikamentenauffälligkeit“.
Fast 60% aller Gutachten fielen positiv aus, etwa 35% kamen zu einem negativen Ergebnis. Im Vergleich zu 2013 ist der Anteil positiver Ergebnisse erneut gestiegen (von 57,5% auf 58,3%), während die Zahl der negativen Gutachten von 35,9% auf 35,3% leicht zurück ging.
Negativ, jedoch nachschulungsfähig wurden 2014 nur noch 6,4% der Untersuchten beurteilt (2013: 6,7%). Auch hier setzt sich ein langjähriger Trend der Begutachtung fort, immer weniger negativ Beurteilte als "rehabilitationswürdig" zu erachten und ihnen eine entsprechende Maßnahme zu empfehlen; so sanken bei den Alkoholfragestellungen die Anteile von Kursempfehlungen von 1999 bis 2014 von 21,7 auf 11,1% (erstmalig Auffällige) bzw. von 15,3 auf 8,4% (wiederholt Aufgefallene).
Quelle: BASt