Der DVR weist drauf hin, dass zu hohe Geschwindigkeiten innerorts und auch auf Landstraßen zu besonders schweren Unfällen mit Getöteten und Verletzten führen. Gerade da, wo sich Kraftfahrer und ungeschützte Verkehrsteilnehmer begegnen, komme dem Einhalten der Geschwindigkeitsvorgaben eine Schlüsselrolle zu. Daher warnt der DVR, Sanktionen für Autofahrer in der erst kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzumildern. Die mit der Novelle der StVO Ende April in Kraft getretenen Maßnahmen seien ein starkes Signal an alle, sich an die Verkehrsregeln zu halten; sie sollten daher, so der DVR, beibehalten werden. „Über Monate hinweg wurde an den neuen Regelungen gearbeitet. Wir haben diese Arbeiten intensiv begleitet und unterstützt. Nun ist es wichtig, diese Regeln einzuhalten und nicht sofort wieder zu revidieren“, kommentiert DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf die Absichten des Ministeriums, Ahndungen zurückzunehmen. 21km/h zu schnell in Ortschaften und 26 km/h zu schnell außerorts seien keine Lappalie, sondern stellten ein hohes Unfallrisiko dar. Innerorts seien insbesondere Radfahrer und Fußgänger, die weitgehend ungeschützt seien, durch hohe Tempoverstöße gefährdet. Der DVR begrüße daher ausdrücklich die im April erlassenen Regelungen. „Sie sind ein wichtiges Signal, sich an geltendes Recht zu halten. Und genau das ist die Pflicht aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Eichendorf weiter.
DVR: StVO-Novelle nicht entschärfen!
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat sich bereits im Mai zur Rolle der Fahrgeschwindigkeiten und ihrer Ahndung, speziell im Zusammenhang mit der StVO-Novelle, geäußert.