Informationen für Autofahrer
30.01.2018
BASt-Schätzung der Unfallzahlen für 2017
30.01.2018
Ratgeber zu Führerscheinentzug und MPU
27.10.2017
Erweitertes Handyverbot in Kraft
29.08.2017
Verkehrsunfallbilanz 1. Halbjahr 2017
29.08.2017
MPU-Statistik 2016
11.04.2017
ADAC-Broschüre zur MPU
Erweitertes Handyverbot in Kraft
27.10.2017
Im Bundesgesetzblatt sind am 18.10.2017 schärfere Bestimmungen für die Benutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte beim Autofahren sowie die Ahndung bei Verstößen veröffentlicht worden.
§ 23 StVG beschreibt die teilweise durchaus komplizierten Regelungen, unter welchen Bedingungen Fahrzeugführer elektronische Geräte für die Kommunikation, Information oder Organisation nutzen dürfen. Verstöße gegen diese Bestimmungen durch Kfz-Führer werden laut Bußgeldkatalog-Verordnung mit Bußen von 100 bis 200 €, ggf. auch mit einmonatigem Fahrverbot geahndet; Radfahrer werden bei einem Verstoß mit 55 € zur Kasse gebeten.
53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im BGBl