§ 23 StVG beschreibt die teilweise durchaus komplizierten Regelungen, unter welchen Bedingungen Fahrzeugführer elektronische Geräte für die Kommunikation, Information oder Organisation nutzen dürfen. Verstöße gegen diese Bestimmungen durch Kfz-Führer werden laut Bußgeldkatalog-Verordnung mit Bußen von 100 bis 200 €, ggf. auch mit einmonatigem Fahrverbot geahndet; Radfahrer werden bei einem Verstoß mit 55 € zur Kasse gebeten.
<link https: www.bgbl.de xaver bgbl _blank external-link-new-window external link in new>53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im BGBl
Erweitertes Handyverbot in Kraft
Im Bundesgesetzblatt sind am 18.10.2017 schärfere Bestimmungen für die Benutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte beim Autofahren sowie die Ahndung bei Verstößen veröffentlicht worden.