Erweitertes Handyverbot in Kraft

Im Bundesgesetzblatt sind am 18.10.2017 schärfere Bestimmungen für die Benutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte beim Autofahren sowie die Ahndung bei Verstößen veröffentlicht worden.

§ 23 StVG beschreibt die teilweise durchaus komplizierten Regelungen, unter welchen Bedingungen Fahrzeugführer elektronische Geräte für die Kommunikation, Information oder Organisation nutzen dürfen. Verstöße gegen diese Bestimmungen durch Kfz-Führer werden laut Bußgeldkatalog-Verordnung mit Bußen von 100 bis 200 €, ggf. auch mit einmonatigem Fahrverbot geahndet; Radfahrer werden bei einem Verstoß mit 55 € zur Kasse gebeten.
 
<link https: www.bgbl.de xaver bgbl _blank external-link-new-window external link in new>53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im BGBl

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