Fahrerassistenzsysteme europaweit verpflichtend für neue Kfz

Zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme sind seit dem 06. Juli 2022 verpflichtend für neue Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten.

Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten, die helfen sollen, zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle - z.B. Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgänger*innen und Radfahrenden - künftig zu verhindern. Die Verordnung betrifft jedoch erst einmal Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin muss sich jede Einzelperson beim Autokauf genau informieren, welche Assistenten schon verbaut sind. In den kommenden Jahren sollen weitere hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme folgen, z.B. die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (2026).
 
Quelle: DVR

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