Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Rund 57 % aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, 2012 waren es 56 %. Knapp 36 % – und damit ein Prozent weniger – wurden „ungeeignet“, etwa 7% wie in 2012 als „nachschulungsfähig“ eingestuft.
Insgesamt ist in 2013 ein Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen um knapp 2% festzustellen. Mit 47.418 Untersuchungen, und damit über der Hälfte aller Begutachtungen, war eine Alkoholauffälligkeit wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU. Ein Anstieg der Begutachtungen ist vor allem im Bereich der Betäubungsmittel-Fragestellungen zu beobachten. Hier stieg die Zahl der Untersuchungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 6% auf 20.534.
Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.