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29.08.2017
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat ihre Jahresstatistik „Begutachtung der Fahreignung 2016“ vorgelegt. Sie gibt einen Überblick über die Anlässe für die medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) und über deren Ergebnisse.
Im Jahr 2016 führten die 16 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für
Fahreignung (BfF) insgesamt 91.185 Untersuchungen durch. Die Untersuchungsergebnisse (Gutachten) bieten der Straßenverkehrsbehörde eine Grundlage für die Entscheidung, ob der Klient zum Führen eines Kfz geeignet ist und ihm die Fahrerlaubnis (wieder) erteilt werden kann oder nicht.
In rund 50% der Untersuchungsfälle ging es um Alkohol-Fragestellungen; 24% der Untersuchungen hatten drogenbezogene Anlässe, und 17% bezogen sich auf „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“. Ca. 59% aller Untersuchungen erbrachten für den Klienten ein positives („geeignet“), 35% ein negatives Ergebnis; weiteren 6 % Klienten mit negativem Gutachten wurde die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung empfohlen. Sowohl die Gesamtzahl der Untersuchungen als auch die Begutachtungsergebnisse haben sich gegenüber 2015 kaum verändert.
Während sich der in den Vorjahren festgestellte Rückgang der Untersuchungen mit Alkoholfragestellungen auch 2016 weiter fortsetzte, sind die Zahlen der Begutachtungsanlässe „Betäubungsmittel/Medikamente“ erneut angestiegen.