MPU-Statistik 2021

Ein MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde eine Grundlage für die Entscheidung, ob die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder nicht und ihr somit (je nach Prognose) die Fahrerlaubnis zugesprochen werden kann oder nicht.

Im Jahr 2021 führten 14 aktive amtlich anerkannte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) insgesamt 90.863 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch - rund 8 % mehr als 2020. Dabei stiegen die Untersuchungszahlen gegenüber dem Vorjahr bei erstmaligen und wiederholten Alkoholauffälligkeiten, teils in Kombination mit Verkehrsauffälligkeiten, mit sonstigen strafrechtlichen Auffälligkeiten und - besonders deutlich - mit Drogen/Medikamenten (+18,2%). Deutlich zugenommen haben wie in den Vorjahren auch die Zahlen der Begutachtungsanlässe bei "reinen" BtM-/ Medikamentenauffälligkeiten (+ 13,7%).

Mit rund 37% bildeten die zusammengefassten Alkohol-Fragestellungen nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten; dabei waren fast 25% der Begutachteten erstmalig mit Alkohol auffällig geworden. Bei rund 35% lautete der Untersuchungsanlass „Drogen und Medikamente“, und für 18% waren Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol- oder Drogenbeteiligung der Untersuchungsanlass.

Gegenüber 2020 zeigt die prozentuale Gesamtverteilung der MPU-Ergebnisse nur leichte Veränderungen: Von den 2021 begutachteten Personen waren 57,4% „geeignet“ (2019: 56,0%), 38,2% ungeeignet (2019: 39,4%) und 4,4% (2019: 4,6%) erhielten eine Empfehlung zur Teilnahme an einem (Nachschulungs-) Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gem. § 70 Fahrerlaubnis- Verordnung.

Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

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