Die neuen Bestimmungen betreffen unter anderem die Ahndung von Verstößen gegen die Regelungen zur Rettungsgasse, gegen Geschwindigkeitsübertretungen und das Parken auf Geh- und Radwegen. Die Verstöße sollten härter geahndet werden, z.B. durch höhere Geldbußen, Bepunktung sowie Verhängung von Fahrverboten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge anhängt, gegen den wird – neben einem Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg - auch noch ein Monat Fahrverbot verhängt.
Halten in zweiter Reihe: .. wird mit mindestens 55 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Parken auf Geh- und Radwegen, Halten auf Schutzstreifen: auch hier Anhebung der Bußgelder. Bei Behinderung ist - neben einem Bußgeld - auch ein Punkt in Flensburg fällig.
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern: Kfz müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten (außerorts mindestens 2 m, innerorts 1,5 m).
Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen: Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen mit Rad- oder Fußverkehr nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Verstöße führen zu Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.
Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird - genauso wie im Falle von Radarwarnern – verboten; Verstöße werden mit Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Nach einem Formfehler im Verordnungstext sind die Ahndungen der Verstöße, insbesondere die Fahrverbote, zunächst wieder auf den "alten Stand" zurückgesetzt worden; angewendet wird der "alte" Bußgeldkatalog, bis die Verkehrsminister sich auf eine Neufassung geeinigt haben.
Detailliertere Informationen sind auf Webseiten des Bundesverkehrsministeriums und des ADAC zu finden.