Schärfere Ahndung illegaler Autorennen, Handynutzung und Behinderung von Rettungskräften

Der Bundesrat billigte am 22. September die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Ahndung von Verkehrsdelikten, die in der letzten Zeit häufig Thema der Tagespresse waren.

Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen stellen ab sofort eine Straftat - und nicht mehr nur eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit - dar. Demnach wird künftig, wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft; auch der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, ist bereits strafbar. Werden schwere Personenschäden verursacht, sind künftig bis zu zehn Jahre Haft möglich. Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden. Das Veranstalten illegaler Autorennen wird darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Gleichzeitig stimmte der Bundesrat weiteren neuen Verordnungen zu:
- Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus sollen generell bei Verstößen gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, höhere Bußgelder verhängt werden.  
-  Ein neues Handy-Verbot enthält eine Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder.

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