Alkohol- oder Drogenabstinenz im Vorfeld einer MPU
Müssen Kraftfahrer, die mit Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr aufgefallen sind und vor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stehen, abstinent leben? Ist die Teilnahme an einem Abstinenz-Kontrollprogramm notwendig, und wie lange dauern solche Programme? Hat man nach erfolgreichem Nachweis ein positives MPU-Ergebnis praktisch schon in der Tasche? Spielen die sog. Leberwerte hier keine Rolle mehr?
Die Durchführung von Laboruntersuchungen im Vorfeld der MPU ist in den meisten Fällen sinnvoll, und in vielen sogar notwendig. Ihre Ergebnisse können für die Gutachter eine wichtige Entscheidungshilfe sein. So geben die Ergebnisse von Blutuntersuchungen (speziell die sog. Leberwerte), Urinscreenings und Haaranalysen Hinweise auf das Alkohol- und Drogen-Konsumverhalten. Möglicherweise ist auch der Nachweis des Alkohol- oder Drogenverzichts erforderlich. Bei Alkoholauffälligkeiten ist dies im Einzelfall zu prüfen, bei Drogenauffälligkeiten ist der Nachweis fast immer notwendig.
Der Abstinenznachweis kann durch die Teilnahme an einem anerkannten Kontrollprogramm geführt werden (die Leberwerte eignen sich dazu in der Regel nicht). Solche Programme bieten z.B. die Begutachtungsstellen selbst an. Probengewinnung und Laboranalysen unterliegen strengen, sog. forensischen Bedingungen.
Zum Nachweis des Alkohol- oder Drogenverzichts über ein halbes oder ganzes Jahr kommen Urinproben oder Haaranalysen in Frage.
· Die Urinscreenings - mindestens 4 im halben oder 6 im ganzen Jahr - finden zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt kurzfristig statt; z.B. wird der Betroffene angerufen und muss am nächsten Tag zur Entnahme der Probe erscheinen.
· Haaranalysen gestatten einen weiter reichenden Rückblick auf möglichen Konsum; bei ausreichend langem Haar sind deshalb nur zwei bis vier Probenentnahmen nötig. Eine Haaranalyse ist allerdings auch teurer als ein Urinscreening.
Erscheint eine Alkoholabstinenz nicht erforderlich, ist ein kontrollierter Konsum von Alkohol möglich; „kontrolliert“ heißt dabei vor allem „seltene Anlässe“ „begrenzte Mengen“ und geplanter Konsum. Kontrollierter Konsum kann mit Urinscreenings, Haaranalysen oder Leberwerten belegt werden.
Ein Alkohol- oder Drogenverzicht ist allerdings nicht ausschlaggebend für das Ergebnis der MPU – auch, wenn er ausreichend lang nachgewiesen wurde. Mindestens ebenso wichtig sind Einstellungs- und Verhaltensänderungen, die in anderen (Lebens-) Bereichen vorgenommen wurden. Letztlich zählt das Gesamtbild für die Einschätzung, ob der Betroffene (wieder) geeignet zum Führen eines Kfz ist oder nicht.
Eine allgemein gültige Antwort auf die Fragen nach Abstinenznotwendigkeit sowie Art und Dauer des Nachweises gibt es nicht. Es ist jeweils im Einzelfall zu klären, zu welchen Schlüssen der Betroffene bereits selbst gekommen ist, und welche Vorbereitungen auf die MPU sinnvoll oder notwendig sind. Wichtig ist in jedem Falle, sich frühzeitig zu informieren und beraten zu lassen.
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Weitere Informationen hier im Ratgeber unter "Verkehrspsychologische MPU-Vorbereitung"