Fahrerlaubnis auf Probe (FAP)
Da Fahranfänger besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind, müssen sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Verstöße gegen Verkehrsregeln werden hier viel früher geahndet als im „normalen“ Punktsystem (Verwarnung, Anordnung eines Aufbauseminars, Fahrerlaubnisentzug).
Nach Alkohol- oder Drogendelikt während der Probezeit wird ein Besonderes Aufbauseminar angeordnet. Der Inhaber einer Fahrerlaubnis muss es innerhalb der gesetzten Frist absolvieren, ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen wurde, sollte das Seminar rechtzeitig besucht werden. Das gilt insbesondere, wenn vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis noch ein MPU-Gutachten gefordert wird. Was Sie im Seminar erfahren und lernen, kann nämlich für eine erfolgreiche MPU sehr nützlich sein.
Wenn eine Verkehrspsychologische Beratung nahegelegt wurde, sollten Sie schnell Kontakt aufnehmen, denn es steht dafür nur eine Zeit von zwei Monaten zur Verfügung. Die Beratung ist freiwillig.
Hintergrund-Info FAP
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 2a und § 2b
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV): § 35 bis § 38 und Anlage 12