Fahrverbot vermeiden

Ihnen droht wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr ein Fahrverbot.  In der Bußgeldkatalog-Verordnung – BkatV ist in § 4 zum Regelfahrverbot ausgeführt:

(1)  „Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (…) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in (…) in Betracht.“

(3) „Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol- oder Drogendelikte im Verkehr)  ist ein Fahrverbot (…) in der Regel mit der (…) Dauer anzuordnen.“

Zur Vermeidung eines Fahrverbots können unterschiedliche Wege führen. Gerichte sind oft bereit, von einem Fahrverbot abzusehen, wenn eine intensive Bearbeitung der Problematik mit einem anerkannten Verkehrspsychologen erfolgt ist.

Einzelmaßnahme

Sind Sie mit allgemeinen Verkehrsdelikten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtmissachtung, Abstandsdelikte, …) im Straßenverkehr aufgefallen, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Besuch der Einzelmaßnahme eine Grundlage zu schaffen für eine richterliche Entscheidung, die von einem Fahrverbot absieht.
Die Maßnahme besteht aus einem bis drei Einzelgesprächen - je nach Auflage des Gerichts. Die Teilnehmer  erarbeiten Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und ihren Verkehrsauffälligkeiten. Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, tut dies nicht rein zufällig. Vielleicht haben Sie selbst schon mal über die Hintergründe Ihrer Verkehrsverstöße nachgedacht. Und darüber, was Sie daraus lernen und künftig anders machen können. Es ist allerdings nicht immer einfach, diese Zusammenhänge bei sich selbst zu erkennen und dann die richtigen Konsequenzen zu ziehen. In solchen Fällen kann professionelle Unterstützung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme sinnvoll sein.

Kurs

Sind Sie mit Alkohol- oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen haben Sie die Möglichkeit mit dem Besuch des Kurses eine Grundlage zu schaffen für eine richterliche Entscheidung, die von einem Fahrverbot absieht.
Der Kurs besteht aus einem Einzelgespräch und drei Gruppensitzungen (insgesamt 10 Stunden) und dauert etwa 2 Wochen.
In dem Einzelgespräch und den Gruppensitzungen erarbeiten Sie mit einem erfahrenen Seminarleiter Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Sie untersuchen gemeinsam mit anderen, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben und wie sich diese Gewohnheiten entwickelt haben. Denn es gibt Zusammenhänge zwischen der Lebensgestaltung und dem Konsumverhalten. Wer häufig und viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt, tut dies nicht rein zufällig. Zumeist sind negative Gefühle der unbewusste Ausgangspunkt: Enttäuschungen, Ängste, Unterlegenheits- und Minderwertigkeitsgefühle. Alkohol und Drogen werden unbewusst dazu benutzt, diese unangenehmen Gefühle nicht wahrnehmen zu müssen. Doch nur wer bereit ist, seine Probleme zu erkennen und besser mit ihnen umzugehen, ohne Alkohol und Drogen zu benutzen, kann sie dauerhaft lösen. Deshalb wird in den Kursen gemeinsam untersucht, welche oft unbewussten Motive und Verhaltensweisen zu der ungewollten Folge (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)  geführt haben. Wenn die Teilnehmer das herausgefunden haben, können sie andere Verhaltensweisen erproben, die weniger Probleme bereiten oder mit denen ihre Probleme besser zu lösen sind. Jeder kann lernen, seinen Alltag auch ohne Alkohol und Drogen bunter und besser zu gestalten.
Die Teilnahmebescheinigung legen Sie bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft vor.

Informieren Sie sich über alles Wichtige zum Angebot und zur Anmeldung.

Hintergrund-Info Fahrverbot vermeiden:

·         § 4 BkatV

·         § 24 StVG

·         § 24 a StVG