MPU – Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Da die Benutzung motorisierter Fahrzeuge mit einem erhöhten Risiko für Fahrer und Allgemeinheit verbunden ist, ist eine besondere Erlaubnis zum Führen der Kraftfahrzeuge notwendig: die Fahrerlaubnis (bzw. Führerschein). Wer die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat, dem wird sie erteilt. Darüber hinaus soll jeder Fahrerlaubnisinhaber aber auch zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sein. Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann Ihre Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen.

Die häufigsten Gründe, die zur Anordnung einer MPU führen, sind:

  • Alkoholauffälligkeit mit 1,6 Promille oder mehr

  • wiederholte Alkoholauffälligkeit (auch mit niedrigeren Promillewerten!)

  • Drogenauffälligkeit

  • wiederholte schwerwiegende Verkehrsauffälligkeiten

  • wiederholte Auffälligkeiten während der Probezeit

Wenn Sie sich einer MPU unterziehen müssen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig beraten lassen (MPU-Beratung und -Vorbereitung). Denn für ein positives Ergebnis einer solchen Begutachtung sind teilweise Bedingungen zu erfüllen, die Sie kennen sollten und deren Erfüllung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Untersuchung findet in einer von Ihnen ausgewählten Begutachtungsstelle für Fahreignung statt und besteht aus drei Teilen:

  • Mit Computertests wird geprüft, ob Sie die erforderlichen Leistungsvoraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllen. Dazu werden zum Beispiel Ihre Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und die Schnelligkeit Ihrer optischen Orientierungsfähigkeit getestet.

  • In der verkehrsmedizinischen Untersuchung werden durch einen Arzt Ihre Angaben zu Ihrer Gesundheit sowie die Hinweise aus der vorliegenden Führerscheinakte der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrer Gesundheit überprüft.

  • Im verkehrspsychologischen Gespräch werden Sie zu Ihren wiederholten Verkehrsverstößen oder Ihren Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten befragt. Der Psychologe erwartet von Ihnen, dass Sie Ihre Delikte kennen und dass Sie sich mit den Ursachen Ihres Verkehrsverhaltens auseinandergesetzt haben. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie sich verändert haben, so dass der Gutachter davon ausgehen kann, dass Sie zukünftig keine weiteren Verkehrsdelikte begehen werden und dass keine Beeinträchtigungen mehr vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen.

Die Gesamtschau aller drei Ergebnisse führt dann zum Gutachtenergebnis:

Dieses kann positiv sein und Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis in der Regel umgehend wieder, sobald das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt.

Es kann natürlich auch negativ sein. Das bedeutet, dass Ihre Fahreignung noch nicht wieder hergestellt ist. Meistens enthält ein negatives Gutachten Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Fahreignung wieder herstellen können.

Ein drittes Gutachtenergebnis ist „negativ mit Kursempfehlung“. Ihre Fahreignung ist zwar noch nicht wieder hergestellt, Ihnen wird mit diesem Ergebnis aber die Möglichkeit eingeräumt, einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung (Nachschulung) zu absolvieren und damit Ihre Fahreignung wieder herzustellen. Legen Sie der Führerscheinstelle eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an solch einem Kurs vor, wird Ihnen in der Regel umgehend die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

 

 

Sie möchten zum Thema MPU beraten werden? Hier finden Sie Psychologen in Ihrer Nähe

 

Übrigens: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht jährlich statistische Berichte über die Ergebnisse von Begutachtungen (s. Hintergrund-Info).

Hintergrund-Info MPU: