Punktsystem, Fahreignungsregister und Punktabbau
Das aktuelle Punktsystem ist ein gestuftes Sanktionssystem. Jedes aufgefallene Verkehrsdelikt wird, sofern der Bußgeldkatalog dafür eine Ahndung mit einem, zwei oder drei Punkten vorsieht, im Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister/VZR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg eingetragen. Wird der Punktestand von 4, 6 oder 8 Punkten erreicht oder überschritten, erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese hat dann eine jeweils gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme (von der schriftlichen Ermahnung über die Verwarnung bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis) zu ergreifen.
Neben den Delikten werden im FAER auch Fahrerlaubnismaßnahmen (z.B. Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzug) und Bescheinigungen über die Teilnahme an rechtlich verankerten Seminaren gespeichert.
Wie Sie sich über Ihren Punktestand und Ihre Eintragungen informieren können:
Auf der Internetseite des KBA (s. Hintergrund-Info) können Sie dazu ein Formular herunter laden, das Sie ausdrucken und mit Ihren Persondaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und einer gut lesbaren, möglichst vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses versehen per Post (nicht per Fax oder E-Mail) an das Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg senden.
Punktabbau
Wenn Ihr Punktestand im FAER 1 bis 5 beträgt, können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
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Hintergrund-Info Fahreignungsseminar:
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Antrag als PDF zum Herunterladen)
- § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 42 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hintergrund-Info Punktsystem:
Alle wichtigen Fragen zum Punktsystem, zu den Punkten und zu ihren Folgen sowie zu Tilgungsdauer, Überliegefrist, Punktabbau und Punktekatalog: