Verkehrspsychologische Beratung
Wenn Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach dem Besuch eines Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, wird die Behörde Ihnen empfehlen, an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gilt:
Wenn eine Verkehrspsychologische Beratung nahegelegt wurde, sollten Sie schnell Kontakt aufnehmen, denn es steht dafür nur eine Zeit von zwei Monaten zur Verfügung.
Um die Teilnahmevoraussetzungen zu belegen, müssen die Teilnehmer einer Verkehrspsychologischen Beratung zum ersten Beratungsgespräch Folgendes mitbringen:
•einen gültigen Personalausweis oder Pass
•einen aktuellen Auszug des Fahreignungsregisters
•den Nachweis über das entrichtete Beratungsentgeld – Einzahlungs -/Überweisungsbeleg
In der Verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung soll eine angemessene Selbstreflexion und Selbsteinschätzung anregen. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Die Verkehrspsychologische Beratung kann auch die Erarbeitung konkreter Maßnahmen beinhalten.
Vielleicht haben Sie selbst schon mal über die Hintergründe Ihrer Verkehrsverstöße nachgedacht. Und darüber, was Sie daraus lernen und künftig anders machen können. Unsere Erfahrung ist: Es bestehen Zusammenhänge zwischen der Lebensgestaltung und den Verkehrsauffälligkeiten. Wer oft gegen Verkehrsregeln verstößt, tut dies nicht rein zufällig. Es ist allerdings nicht immer einfach, diese Zusammenhänge bei sich selbst zu erkennen und dann die richtigen Konsequenzen zu ziehen. In solchen Fällen ist professionelle Unterstützung und die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung sehr sinnvoll.
Die Verkehrspsychologische Beratung umfasst drei Beratungsgespräche (bei Bedarf kann eine Fahrprobe durchgeführt werden) und findet in Form von Einzelgesprächen statt. Die Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Sie müssen an drei verschiedenen Tagen stattfinden. Die Gesamtdauer von der ersten bis zur letzten Sitzung muss mindestens 14 Tage und höchstens vier Wochen betragen.
Am Schluss der Verkehrspsychologischen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es erfolgt keine Prüfung. Deshalb gibt es auch kein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“. Die Teilnahmebescheinigung können Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
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Hintergrund-Info Verkehrspsychologische Beratung:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 2a Abs. 2 StVG
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV): § 38, §71 und Anlage 12
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Antrag als PDF zum Herunterladen)