1. Was ist ein § 70 FeV Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer?
Wenn Sie wegen Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind, eine MPU absolviert haben und Ihr Gutachten eine Kursempfehlung nach § 70 FeV enthält, können Sie an diesem Kurs teilnehmen, sofern Ihre Fahrerlaubnisbehörde zugestimmt hat. Während des Kurses unterstützen Sie erfahrenen Verkehrspsycholog*innen dabei, Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen und diese langfristig zu behalten.
2. Wer führt den Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer durch?
Der Kurs wird von behördlich anerkannten Verkehrspsycholog*innen geleitet. Die AFN – Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e. V. ist seit 1978 einer der größten Anbieter für verkehrspsychologische Angebote in Deutschland.
3. Wann und wo finden Kurse für drogenauffällige Kraftfahrer statt?
Aktuelle Termine finden Sie im Bereich „Unsere Angebote“. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen zu Ort und Terminen.
4. Was kostet der Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer?
Die Teilnahme kostet 635 € inklusive MwSt.
5. Wann und wie bezahle ich?
Die Zahlung wird nach Ihrer verbindlichen Anmeldung und unserer Bestätigung fällig. Sie überweisen den Betrag bequem per Banküberweisung. Auf Wunsch ist nach Absprache auch eine Ratenzahlung möglich. Barzahlung ist leider nicht möglich.
6. Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zur ersten Sitzung eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, Ihr MPU-Gutachten, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie einen Zahlungsnachweis mit.
7. Wie melde ich mich an?
Sie können sich telefonisch unter 0221 943896 60 anmelden oder eine Online-Anfrage senden.
8. Was passiert, wenn ich zu spät komme oder fehle?
Der Kurs muss vollständig und ohne Fehlzeiten besucht werden. Bei Verspätung oder Fehlen ist eine Fortsetzung des Kurses leider nicht möglich. Bei Krankheit oder einem nachweisbaren wichtigen Grund (z. B. Zugausfall) senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis. In diesem Fall erstatten wir Ihnen einen Teil der Kosten oder rechnen den Betrag auf Wunsch als Gutschrift für einen neuen Kurs an.
9. Wie läuft der Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer ab?
Im Kurs beschäftigen Sie sich mit den Hintergründen Ihres Verkehrsverstoßes sowie den Risiken von Drogen im Straßenverkehr. Ziel ist es, sichere Alternativen für die Zukunft zu entwickeln. Der Kurs unterstützt Sie dabei, Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen und langfristig zu behalten.
10. Gibt es eine Prüfung?
Nein. Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung, wenn Sie den Kurs vollständig besuchen und die vereinbarten Regeln, wie Pünktlichkeit, Nüchternheit und aktive Mitarbeit, einhalten.
11. Gibt es Alkohol- oder Drogentests?
Während des Kurses müssen alle Teilnehmenden nüchtern sein. Die Kursleitung führt entsprechende Tests durch.
12. Wie geht es nach dem Kurs weiter?
Nach der letzten Sitzung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichen Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ein.
