1. Wann kann ich meine Sperrfrist verkürzen?

Wenn Sie erstmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind und Ihr Blutalkoholwert unter 2,0 Promille lag, besteht häufig die Möglichkeit, die gerichtlich angeordnete Sperrfrist bis zu drei Monate zu verkürzen. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

2. Kann ich die Sperrfrist auch verkürzen, wenn ich zwischen 1,6 und 1,99 Promille hatte und eine MPU machen muss?

Ja. Wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1,6 und 1,99 Promille aufgefallen sind und während der Sperrfrist eine MPU erfolgreich absolviert haben, kann ebenfalls eine Verkürzung der Sperrfrist beantragt werden. Bitte klären Sie die Voraussetzungen im Zweifel vorab mit Ihrem Anwalt, der Fahrerlaubnisbehörde oder dem zuständigen Gericht.

3. Wie kann ich meine Sperrfrist verkürzen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und der Verstoß dort begangen wurde, kann die Teilnahme an einem ALFA-S-Seminar eine Möglichkeit zur Verkürzung der Sperrfrist sein.
Wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen oder dort auffällig geworden sind, sollten Sie zunächst mit Ihrem Anwalt und dem zuständigen Gericht klären, ob eine Sperrfristverkürzung möglich ist. In vielen Fällen kann die Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme berücksichtigt werden.

4. Was ist das ALFA-S-Seminar?

Das Seminar beginnt mit einem kurzen persönlichen Vorgespräch. Anschließend finden zehn Seminarstunden statt, die sich in der Regel auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilen. Gemeinsam mit erfahrenen Verkehrspsycholog*innen entwickeln Sie Strategien, um künftig sicher und ohne Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilzunehmen.

5. Wer führt das Seminar durch?

Das Seminar wird von behördlich anerkannten Verkehrspsycholog*innen geleitet. Die AFN – Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e. V. gehört zu den größten Anbietern von Kursen zur Sperrfristverkürzung in Deutschland.

6. Wann und wo finden die Seminare statt?

Aktuelle Termine finden Sie im Bereich „Unsere Angebote“. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen zu Ort und Terminen.

7. Was kostet das Seminar?

Die Teilnahme kostet 439 € inklusive MwSt. Für das verpflichtende Vorgespräch fallen zusätzlich 50 € inklusive MwSt. an.

8. Wann und wie bezahle ich?

Die Zahlung wird nach Ihrer verbindlichen Anmeldung und unserer Bestätigung fällig. Sie überweisen den Betrag bequem per Banküberweisung. Auf Wunsch ist nach Absprache auch eine Ratenzahlung möglich. Barzahlung ist – mit Ausnahme des Vorgesprächs – leider nicht möglich.

9. Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wenn Sie erstmals mit Alkohol im Straßenverkehr in Baden-Württemberg aufgefallen sind und Ihr Blutalkoholwert unter 1,6 Promille lag, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bitte bringen Sie außerdem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Zahlungsnachweis zum Vorgespräch mit.
Wenn Sie eine Sperrfristverkürzung in einem anderen Bundesland beantragen möchten, benötigen Sie vorab die Zustimmung des zuständigen Gerichts. Zusätzlich sind aktuelle Leberwerte sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

10. Wie melde ich mich an?

Sie können sich telefonisch unter 0221 943896 60 anmelden oder eine Online-Anfrage senden.

11. Was passiert, wenn ich zu spät komme oder fehle?

Das Seminar muss vollständig und ohne Fehlzeiten besucht werden. Bei Verspätung oder Fehlen ist eine Fortsetzung des Seminars leider nicht möglich. Bei Krankheit oder einem nachweisbaren wichtigen Grund (z. B. Zugausfall) senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis. In diesem Fall erstatten wir einen Teil der Kosten oder rechnen den Betrag auf Wunsch als Gutschrift für ein neues Seminar an. 

12. Wie läuft das Seminar ab?

Im Seminar beschäftigen Sie sich mit den Hintergründen Ihres Verkehrsverstoßes sowie den Risiken von Alkohol im Straßenverkehr. Ziel ist es, sichere Alternativen für die Zukunft zu entwickeln. Das Seminar unterstützt Sie dabei, Ihre Fahrerlaubnis nach einer verkürzten Sperrfrist zurückzuerlangen und langfristig zu behalten. 

13. Gibt es Alkohol- oder Drogentests?

Während des Seminars müssen alle Teilnehmenden nüchtern sein. Die Seminarleitung kann Alkohol- und Drogentests durchführen.

14. Was ist, wenn ich verschreibungspflichtige Medikamente nehme, die das Testergebnis beeinflussen könnten?

Bitte informieren Sie uns bereits bei der Anmeldung und senden Sie einen entsprechenden Nachweis (z. B. Rezept oder Medikationsplan).

15. Gibt es eine Prüfung?

Nein. Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung, wenn Sie das Seminar vollständig besuchen und die vereinbarten Regeln, wie Pünktlichkeit, Nüchternheit und aktive Mitarbeit, einhalten.

16. Wie geht es nach dem Seminar weiter?

Nach der letzten Sitzung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Anschließend stellen Sie beim zuständigen Gericht einen formlosen Antrag auf Sperrfristverkürzung und fügen diesem Antrag die Teilnahmebescheinigung bei.

Telefonische Beratung und Anmeldung:

Montag bis Freitag von 09:30 bis 18:00 Uhr
 

AFN - Köln

Sülzburgstr. 13, 50937 Köln
Tel: 0221 943896 - 60
E-Mail: info@afn.de

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