Nachschulung

Ihr Gutachten der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ist zwar negativ ausgefallen, aber es wird Ihnen die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (bzw. Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV) empfohlen. Nach Kursteilnahme können Sie Ihre Fahrerlaubnis – ohne erneute Begutachtung – wiederbekommen.

AFN bietet Nachschulungskurse ...

  • für alkoholauffällige Kraftfahrer (IRaK)
  • für drogenauffällige Kraftfahrer ( DRUGS)

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Nachschulungskurs ist:

  1. Sie sind mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und haben bereits an einer MPU teilgenommen.
  2. In Ihrem Gutachten steht, dass Sie durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihre Kraftfahreignung wieder herstellen können.
  3. Ihre Fahrerlaubnisbehörde hat der Teilnahme zugestimmt.

Um die Teilnahmevoraussetzungen zu belegen, müssen Teilnehmer am ersten Kurstag folgende Unterlagen mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • das Gutachten der MPU
  • ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde im Original, in dem diese der  Kursteilnahme zustimmt
  • den Nachweis über die entrichtete Kursgebühr – Einzahlungs-/Überweisungsbeleg

In unseren Kursen finden sich Kraftfahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen haben. Bis zu 10 Kursteilnehmer erarbeiten mit einem erfahrenen Kursleiter Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Teilnehmer untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben und wie sich diese Gewohnheiten entwickelt haben. Denn es gibt Zusammenhänge zwischen der Lebensgestaltung und dem Konsumverhalten. Wer häufig und viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt, tut dies nicht rein zufällig. Zumeist sind negative Gefühle der unbewusste Ausgangspunkt: Enttäuschungen, Ängste, Unterlegenheits- und Minderwertigkeitsgefühle. Alkohol und Drogen werden unbewusst dazu benutzt, diese unangenehmen Gefühle nicht wahrnehmen zu müssen. Doch nur wer bereit ist, seine Probleme zu erkennen und besser mit ihnen umzugehen, ohne Alkohol und Drogen zu benutzen, kann sie dauerhaft lösen. Deshalb wird in den Kursen gemeinsam untersucht, welche oft unbewussten Motive und Verhaltensweisen zu der ungewollten Folge (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)  geführt haben. Wenn die Teilnehmer das herausgefunden haben, können sie andere Verhaltensweisen erproben, die weniger Probleme bereiten oder mit denen ihre Probleme besser zu lösen sind. Jeder kann lernen, seinen Alltag auch ohne Alkohol und Drogen bunter und besser zu gestalten.

Der Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer (IRaK) dauert insgesamt 14 Stunden – verteilt auf vier Termine innerhalb von drei Wochen.

Der Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer (DRUGS) dauert insgesamt 14 bis 20 Stunden – verteilt auf drei bis fünf Termine innerhalb von ca. vier Wochen. Die Anzahl der Stunden und Termine ist abhängig von der Teilnehmerzahl.

Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Abschlussbescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es erfolgt keine Prüfung. Deshalb gibt es auch kein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“.

Die Teilnahmebescheinigung können Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen und erhalten daraufhin in der Regel Ihre Fahrerlaubnis umgehend zurück oder erfüllen damit die Bedingung, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten.

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Hintergrund-Info Nachschulung: